Bei dem ersten Nichtbestehen darf die Prüfung frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden. Wird bei dieser Prüfung erneut nicht bestanden, dann wird die zweite Wiederholung wieder in frühestens 2 Wochen stattfinden können. Die Wartezeit von 3 Monaten, nach einer 3. nichtbestandenen Prüfung, ist nicht mehr vorhanden.