Vorweg einige Hinweise zum Ablauf der Anmeldung bei uns und der Behörde (Meldestelle/Ordnungsamt).
Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule benötigst Du:
- einen Sehtest (im Bedarfsfall ein Gutachten vom Augenarzt)
- eine Bescheinigung über Kursteilnahme „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- ein biometrisches Passbild
- Personalausweis
Zusätzliche Unterlagen werden für das begleitete Fahren (B17) und für Führerscheinumschreibungen benötigt. Bis der Antrag durch ist, musst Du mit ca. 6 Wochen rechnen. Trotzdem kannst Du sofort mit dem theoretischen und praktischen Unterricht beginnen.
Zunächst ein kurzer, vereinfachter Überblick über die Führerscheinklassen:
Theoretischer Unterricht
B – Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
B96 – Kfz der Klasse B mit Anhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Bemerkung:
- Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
- Wird durch die Schlüsselzahl 96 erteilt.
BE – Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Bemerkung:
- Vorbesitz Klasse B erforderlich
- keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung muss sein
Der theoretische Unterricht ist nach dem Fahrlehrergesetz Pflicht. Für die Klasse B ist ein theoretischer Grundunterricht von 12 Doppelstunden und für die Klasse B96 sind 150 min Pflicht.
Weiterhin ist ein klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren.
Er umfasst: Für die Klasse B: 2 Doppelstunden
Praktischer Unterricht
Wenn Du mit der praktischen Ausbildung beginnen möchtest, melde Dich bitte bei einem unserer Fahrlehrer.
Anzahl der Stunden:
Für die Klasse B sind vom Gesetz jeweils 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten Dauer vorgeschrieben, für BE sind es 5.
Die Anzahl der Normalstunden richtet sich nach Deinem Fahrkönnen. Kurz vor der praktischen Prüfung kannst Du dann eine Testprüfungsfahrt mit Deinem Fahrlehrer machen, was Deinen Fähigkeiten den letzten Schliff geben wird.
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.