• Anordnung eines Aufbauseminars, bzw. Nachschulung, je nach Verkehrsdelikten und der Anzahl der Verstöße.
  • Zusätzlich wird die Probezeit von 2 Jahren auf 4 Jahre erhöht.
  • Bei einer Nichtteilnahme des Seminars oder Fristversäumung wird die Fahrerlaubnis eingezogen.