B196 125er Motorrad fahren ohne eine Prüfung.

Ab 01.01.2020 kann man mit dem Autoführerschein Motorrad fahren dank der im Bundesrat beschlossenen Änderung der Schlüsselzahl B196

  • Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw(Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.
  • Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS können gefahren werden.
  • Der Bewerber benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
  • Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen. Dies muss von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.
  • Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet.

Das Ministerium für Verkehr teilt mit:
Junge Menschen in Nordrhein-Westfalen können künftig den Moped-Führerschein ein Jahr früher erwerben. Das Landeskabinett hat am Dienstag (14. Januar 2020) die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre beschlossen.

„Gerade im ländlichen Raum eröffnet der Moped-Führerschein jungen Menschen eine zusätzliche Mobilitäts-Option für den Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstelle, die wir in Nordrhein-Westfalen jetzt früher möglich machen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Sicherheit steht dabei für die Landesregierung an erster Stelle. Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleibt Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h (Fahrerlaubnisklasse AM). Bislang konnten 15-Jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken.

Die Landesregierung setzt diese Möglichkeit nun umgehend um. Voraussichtlich bis Ende Januar wird die Verordnung zur Herabsetzung des Mindestalters in Kraft treten.

Hintergrund

In einem befristeten Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Herabsenkung des Mindestalters in der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre getestet. Die dort gemachten Erfahrungen werden positiv bewertet. Eine Auswertung in den Modellversuchsländern hat ergeben, dass die Nutzung des AM 15 vor allem durch Jugendliche im ländlichen Raum erfolgt.

Das tritt wahrscheinlich Anfang Februar in Kraft.